NiedersachsenRechtNDS-RE-292-2022

Wem steht das Aneignungsrecht an einem überfahrenen Reh zu?

Kurze Antwort

Das Aneignungsrecht steht dem Revierinhaber zu, in dessen Revier die Straße liegt, auf der das Reh überfahren wurde.

  • A)Der Straßenbauverwaltung
  • B)Stets dem Revierinhaber, in dessen Revier die Polizeistation sich befindet, bei der das Reh abgegeben wurde
  • C)Dem Revierinhaberzu dessen Revier die Straße gehört, auf der das Reh überfahren wurde
  • D)Dem Kraftfahrer, der durch den Unfall erheblichen Schaden erlitten hat
Erklärung

Das überfahrene Reh gehört nicht der Straßenbauverwaltung oder dem Unfallverursacher. Zuständig ist der Jagdausübungsberechtigte des Reviers, durch das die Straße führt.

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