NiedersachsenRechtNDS-RE-292-2022

Wem steht das Aneignungsrecht an einem überfahrenen Reh zu?

Kurze Antwort

Richtig ist: Dem Revierinhaberzu dessen Revier die Straße gehört, auf der das Reh überfahren wurde.

  • A)Der Straßenbauverwaltung
  • B)<p>Stets dem Revierinhaber, in dessen Revier die Polizeistation sich befindet, bei der das Reh abgegeben wurde</p>
  • C)Dem Revierinhaberzu dessen Revier die Straße gehört, auf der das Reh überfahren wurde
  • D)Dem Kraftfahrer, der durch den Unfall erheblichen Schaden erlitten hat

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