NiedersachsenRechtNDS-RE-6-2022

Wem steht das Jagdrecht zu?

Kurze Antwort

Das Jagdrecht steht dem Eigentümer auf seinem Grund und Boden zu.

  • A)dem Eigentümer auf seinem Grund und Boden
  • B)dem Pächter und Bewirtschafter der Landflächen
  • C)den Gebietskörperschaften
Erklärung

Das Jagdrecht ist untrennbar mit dem Eigentum an Grund und Boden verbunden. Es darf jedoch nur in einem Jagdbezirk ausgeübt werden; das Jagdausübungsrecht kann beispielsweise verpachtet werden.

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