Kurze Antwort
Der Verein muss den Austritt eines Sportschützen mit waffenrechtlicher Erlaubnis unverzüglich der zuständigen Behörde melden.
Beim Vereinsaustritt kann das waffenrechtliche Bedürfnis entfallen. Die Meldung ermöglicht der Behörde, die Zuverlässigkeit und das fortbestehende Bedürfnis zu prüfen und ggf. weitere Maßnahmen einzuleiten.
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