NiedersachsenRechtNDS-RE-495-2022

Wenn ein Mitglied, das als Sportschütze eine waffenrechtliche Erlaubnis besitzt, aus dem Schießsportverein austritt, muss der Verein....

Kurze Antwort

Der Verein muss den Austritt eines Sportschützen mit waffenrechtlicher Erlaubnis unverzüglich der zuständigen Behörde melden.

  • A)den Austritt unverzüglich der zuständigen Behörde melden.
  • B)die Waffen des Mitgliedes in Verwahrung nehmen.
  • C)nichts tun.
Erklärung

Beim Vereinsaustritt kann das waffenrechtliche Bedürfnis entfallen. Die Meldung ermöglicht der Behörde, die Zuverlässigkeit und das fortbestehende Bedürfnis zu prüfen und ggf. weitere Maßnahmen einzuleiten.

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