NiedersachsenRechtNDS-RE-495-2022

Wenn ein Mitglied, das als Sportschütze eine waffenrechtliche Erlaubnis besitzt, aus dem Schießsportverein austritt, muss der Verein....

Kurze Antwort

Richtig ist: den Austritt unverzüglich der zuständigen Behörde melden.

  • A)den Austritt unverzüglich der zuständigen Behörde melden.
  • B)die Waffen des Mitgliedes in Verwahrung nehmen.
  • C)nichts tun.

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