NiedersachsenRechtNDS-RE-430-2022

Wer benötigt einen Waffenschein?

Kurze Antwort

Richtig ist: <p>Wer eine Schusswaffe außerhalb der eigenen Wohnung, Geschäftsräume, des befriedeten Besitztums zugriffsbereit führen möchte.</p>.

  • A)Wer eine erlaubnispflichtige Schusswaffe besitzt.
  • B)Wer als Berechtigter mehr als 3 Waffen zum Schießstand transportieren will.
  • C)<p>Wer eine Schusswaffe außerhalb der eigenen Wohnung, Geschäftsräume, des befriedeten Besitztums zugriffsbereit führen möchte.</p>
Erklärung

Richtig ist Option 3: Ein Waffenschein ist nötig, wenn eine Schusswaffe außerhalb von Wohnung, Geschäftsräumen oder befriedetem Besitztum zugriffsbereit geführt wird (§ 1 Abs. 3, § 10 Abs. 4 WaffG). Besitz oder der nicht zugriffs- und nicht schussbereite Transport (z. B. zum Schießstand im verschlossenen Behältnis) erfordern keinen Waffenschein. Jäger dürfen im Rahmen der befugten Jagdausübung ohne Waffenschein führen, beachten aber die UVV und Schussbereitschaftsregeln.

Jägerprüfung Niedersachsen – jetzt kostenlos üben

Starte kostenlos und ohne Registrierung mit dem Lernen. Mit der kostenlosen Registrierung erhältst du zu jeder Prüfungsfrage eine Erklärung – plus Lernfortschritt und alle Prüfungsfragen deines Bundeslands.

Kostenlos starten