Kurze Antwort
Einen Waffenschein benötigt, wer eine Schusswaffe zugriffsbereit außerhalb von Wohnung, Geschäftsräumen oder befriedetem Besitztum führt, z. B. eine Druckluftpistole unverpackt auf dem Rücksitz im PKW.
„Führen“ ist das zugriffsbereite Mit-sich-Führen; dafür ist ein Waffenschein erforderlich. Zuhause ist kein Führen, und die Armbrust ist keine Schusswaffe im Sinne des WaffG.
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