NiedersachsenRechtNDS-RE-435-2022

Wer benötigt einen Waffenschein?

Kurze Antwort

Einen Waffenschein benötigt, wer eine Schusswaffe zugriffsbereit außerhalb von Wohnung, Geschäftsräumen oder befriedetem Besitztum führt, z. B. eine Druckluftpistole unverpackt auf dem Rücksitz im PKW.

  • A)Wer eine „scharfe“ Waffe zu Hause führt.
  • B)Wer eine Druckluftpistole unverpackt auf dem Rücksitz im PKW mitnimmt.
  • C)Wer mit der Armbrust auf einem Feld schießt.
Erklärung

„Führen“ ist das zugriffsbereite Mit-sich-Führen; dafür ist ein Waffenschein erforderlich. Zuhause ist kein Führen, und die Armbrust ist keine Schusswaffe im Sinne des WaffG.

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