NiedersachsenWaffenkundeNDS-WA-88-2022

Wer benötigt keine eigene Waffenbesitzkarte?

Kurze Antwort

Richtig sind: <p>Der Finder einer Waffe, sofern er den Fund unverzüglich bei der zuständigen Behörde oder nächsten Polizeidienststelle anzeigt.</p> und Ein Kurierfahrer, der die Waffe im Auftrag des Erlaubnisinhabers gewerbsmäßig transportiert.

  • A)<p>Der Finder einer Waffe, sofern er den Fund unverzüglich bei der zuständigen Behörde oder nächsten Polizeidienststelle anzeigt.</p>
  • B)<p>Der Ehepartner eines Erlaubnisinhabers, wenn er dessen Waffen weisungsgemäß zum Schießstand oder Büchsenmacher transportiert.</p>
  • C)Ein Kurierfahrer, der die Waffe im Auftrag des Erlaubnisinhabers gewerbsmäßig transportiert.
Erklärung

Richtig sind Finder und gewerbsmäßiger Transporteur. - Finder: Wer eine Waffe findet und den Fund unverzüglich bei Behörde oder Polizei anzeigt, darf sie bis zur Abgabe vorübergehend ohne eigene WBK besitzen (§ 12 WaffG). - Kurierfahrer: Gewerbliche Beförderung für einen Berechtigten ist vom Erlaubniserfordernis ausgenommen. Der Ehepartner braucht hingegen grundsätzlich eine eigene Berechtigung; reiner Transport ist nur erlaubt, wenn er selbst Berechtigter ist. Regulations may vary depending on the federal state.

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