Kurze Antwort
Richtig sind: <p>Der Finder einer Waffe, sofern er den Fund unverzüglich bei der zuständigen Behörde oder nächsten Polizeidienststelle anzeigt.</p> und Ein Kurierfahrer, der die Waffe im Auftrag des Erlaubnisinhabers gewerbsmäßig transportiert.
Richtig sind Finder und gewerbsmäßiger Transporteur. - Finder: Wer eine Waffe findet und den Fund unverzüglich bei Behörde oder Polizei anzeigt, darf sie bis zur Abgabe vorübergehend ohne eigene WBK besitzen (§ 12 WaffG). - Kurierfahrer: Gewerbliche Beförderung für einen Berechtigten ist vom Erlaubniserfordernis ausgenommen. Der Ehepartner braucht hingegen grundsätzlich eine eigene Berechtigung; reiner Transport ist nur erlaubt, wenn er selbst Berechtigter ist. Regulations may vary depending on the federal state.
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