NiedersachsenRechtNDS-RE-364-2022

Wer benötigt keine Waffenbesitzkarte?

Kurze Antwort

Richtig sind: Derjenige, der eine Druckluftwaffe mit dem Zulassungszeichen „F im Fünfeck“ erwirbt. und <p>Derjenige, der eine Schreckschuss-, Reizstoff- oder Signalwaffe mit dem Zulassungszeichen „PTB im Kreis“ erwirbt.</p>.

  • A)Derjenige, der eine Druckluftwaffe mit dem Zulassungszeichen „F im Fünfeck“ erwirbt.
  • B)<p>Derjenige, der eine Schreckschuss-, Reizstoff- oder Signalwaffe mit dem Zulassungszeichen „PTB im Kreis“ erwirbt.</p>
  • C)<p>Derjenige, der einen doppelläufigen Perkussions-Vorderlader erwirbt, wenn das Modell dieser Waffe vor dem 01.01.1871 hergestellt worden ist.</p>
Erklärung

Richtig sind 1 und 2: Waffen mit „F im Fünfeck“ (Druckluft/CO2 bis 7,5 J) sowie SRS‑Waffen mit „PTB im Kreis“ sind erlaubnisfrei zu erwerben und zu besitzen – dafür braucht man keine WBK. Ein doppelläufiger Perkussions‑Vorderlader bleibt erlaubnispflichtig; erlaubnisfrei sind nur einläufige Einzellader-Perkussionswaffen (Modell vor 1.1.1871).

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