NiedersachsenRechtNDS-RE-76-2022

Wer beschließt über die Verwendung des Reinertrages der Jagd?

Kurze Antwort

Über die Verwendung des Reinertrages der Jagd beschließt die Jagdgenossenschaftsversammlung.

  • A)der Jagdgenossenschaftsvorsitzende
  • B)die Jagdgenossenschaftsversammlung
  • C)der Vorstand der Jagdgenossenschaft
  • D)die Jäger, die in dem Jagdbezirk jagen dürfen
Erklärung

Nach § 10 Abs. 3 BJagdG entscheidet die Jagdgenossenschaft über den Reinertrag, konkret durch Beschluss der Genossenschaftsversammlung. Weder der Vorsitzende noch der Vorstand oder die im Revier jagenden Jäger entscheiden allein.

Jägerprüfung Niedersachsen – jetzt kostenlos üben

Starte kostenlos und ohne Registrierung mit dem Lernen. Mit der kostenlosen Registrierung erhältst du zu jeder Prüfungsfrage eine Erklärung – plus Lernfortschritt und alle Prüfungsfragen deines Bundeslands.

Kostenlos starten