NiedersachsenNatur & JagdpraxisNDS-NA-445-2022

Wer darf, falls nicht anders bestimmt, bei der Nachsuche vor dem gestellten Wild den Fangschuss geben?

Kurze Antwort

Grundsätzlich gibt der Hundeführer den Fangschuss auf das vom Hund gestellte Stück.

  • A)der Jagdausübungsberechtigte
  • B)jeder vorgestellte Schütze
  • C)der Hundeführer
Erklärung

In der Nachsuche trägt der Hundeführer die Verantwortung am gestellten Stück und setzt den Fangschuss an, um Tierleid schnell und weidgerecht zu beenden. Nur in Ausnahmefällen kann er einen anderen Jäger damit beauftragen.

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