NiedersachsenRechtNDS-RE-57-2022

Wer darf in einem befriedeten Bezirk Wildkaninchen fangen, töten und sich aneignen?

Kurze Antwort

In befriedeten Bezirken darf der Grundeigentümer Wildkaninchen fangen, töten und sich aneignen, wenn er einen gültigen Jagdschein und eine Fangjagdbescheinigung besitzt.

  • A)der Grundeigentümer, wenn er einen gültigen Jagdschein und eine Fangjagdbescheinigung besitzt
  • B)der Jagdausübungsberechtigte
  • C)der bestätigte Jagdaufseher
Erklärung

In befriedeten Bezirken ruht die Jagd; Ausnahmen bestehen zur Schadensabwehr für bestimmte Arten. Das Aneignungsrecht liegt hier beim Eigentümer, sofern er jagd- und fangjagdrechtlich befähigt ist; Jagdausübungsberechtigte oder Aufseher sind dort nicht befugt.

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