NiedersachsenRechtNDS-RE-57-2022

Wer darf in einem befriedeten Bezirk Wildkaninchen fangen, töten und sich aneignen?

Kurze Antwort

Richtig ist: <p>der Grundeigentümer, wenn er einen gültigen Jagdschein und eine Fangjagdbescheinigung besitzt</p>.

  • A)<p>der Grundeigentümer, wenn er einen gültigen Jagdschein und eine Fangjagdbescheinigung besitzt</p>
  • B)der Jagdausübungsberechtigte
  • C)der bestätigte Jagdaufseher

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