Kurze Antwort
Die Eier eines ausgemähten Fasanengeleges darf sich ausschließlich der Jagdausübungsberechtigte aneignen.
Das Aneignungsrecht an Eiern von Federwild steht nach Bundesjagdgesetz dem Jagdausübungsberechtigten zu. Spaziergänger, Grundstückseigentümer oder Nutzungsberechtigte haben hierfür kein Recht.
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