NiedersachsenRechtNDS-RE-1-2022

Wer darf sich in einem Gemeinschaftsjagdrevier Abwurfstangen aneignen?

Kurze Antwort

In einem Gemeinschaftsjagdrevier darf sich ausschließlich der Jagdausübungsberechtigte Abwurfstangen aneignen.

  • A)Jede Person
  • B)Der Jagdausübungsberechtigte
  • C)Der Eigentümer eines unbefriedeten Waldgrundstücks, auf dem die Stange gefunden wird
Erklärung

Abwurfstangen fallen unter das Aneignungsrecht des Jagdausübungsberechtigten (§ 1 Abs. 5 BJagdG). Dritte dürfen sie nur mit dessen schriftlicher Erlaubnis sammeln; Eigentum am Boden begründet hier kein Aneignungsrecht.

Jägerprüfung Niedersachsen – jetzt kostenlos üben

Starte kostenlos und ohne Registrierung mit dem Lernen. Mit der kostenlosen Registrierung erhältst du zu jeder Prüfungsfrage eine Erklärung – plus Lernfortschritt und alle Prüfungsfragen deines Bundeslands.

Kostenlos starten