NiedersachsenRechtNDS-RE-285-2022

Wer haftet nach den gesetzlichen Vorschriften für den Jagdschaden, den ein Jagdgast durch missbräuchliche Jagdausübung angerichtet hat?

Kurze Antwort

Richtig ist: Der Revierinhaber.

  • A)Die Berufsgenossenschaft
  • B)Der Revierinhaber
  • C)Die Jagdhaftpflichtversicherung des Jagdgastes
  • D)Die Jagdhaftpflichtversicherung des Revierinhabers

Erklärung wird noch erstellt

Für diese Frage gibt es noch keine ausführliche Erklärung. Lerne die Frage interaktiv und generiere die Erklärung kostenlos in unserer App.

Jägerprüfung Niedersachsen – jetzt kostenlos üben

Starte kostenlos und ohne Registrierung mit dem Lernen. Mit der kostenlosen Registrierung erhältst du zu jeder Prüfungsfrage eine Erklärung – plus Lernfortschritt und alle Prüfungsfragen deines Bundeslands.

Kostenlos starten