NiedersachsenRechtNDS-RE-354-2022

Wer ist im Sinne des Waffengesetzes in der Regel nicht mehr zuverlässig?

Kurze Antwort

Personen gelten in der Regel als unzuverlässig, wenn sie wegen einer vorsätzlichen Straftat zu mindestens 60 Tagessätzen oder mindestens zweimal zu geringeren Geldstrafen verurteilt wurden; ein Fahrverbot wegen Tempoverstoßes zählt nicht.

  • A)Jeder, der wegen einer vorsätzlich begangenen Straftat zu einer Geldstrafe von mindestens 60 Tagessätzen verurteilt wurde.
  • B)Jeder, der wegen der Begehung von zwei verschiedenen vorsätzlichen Straftaten zu Geldstrafen in Höhe von jeweils 20 Tagessätzen verurteilt wurde.
  • C)Jeder, der wegen einer vorsätzlichen Geschwindigkeitsüberschreitung seinen Führerschein für mehr als 60 Tage abgeben musste.
Erklärung

§ 5 Abs. 2 WaffG nennt Verurteilungen ab 60 Tagessätzen oder zweimal zu geringeren Geldstrafen als Regel-Unzuverlässigkeit. Verkehrsverstöße ohne solchen strafrechtlichen Schwellenwert erfüllen dies nicht.

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