Kurze Antwort
Richtig sind: <p>Jeder, der wegen einer vorsätzlich begangenen Straftat zu einer Geldstrafe von mindestens 60 Tagessätzen verurteilt wurde.</p> und <p>Jeder, der wegen der Begehung von zwei verschiedenen vorsätzlichen Straftaten zu Geldstrafen in Höhe von jeweils 20 Tagessätzen verurteilt wurde.</p>.
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