NiedersachsenRechtNDS-RE-5-2022

Wer ist Inhaber des Jagdrechts?

Kurze Antwort

Richtig ist: der Grundstückseigentümer.

  • A)der Jagdpächter
  • B)der Vorstand der Jagdgenossenschaft
  • C)der Grundstückseigentümer
Erklärung

Richtig ist der Grundstückseigentümer. Nach § 3 BJagdG ist das Jagdrecht untrennbar an Grund und Boden gebunden und steht damit dem Eigentümer zu. Pächter oder Jagdgenossenschaft können das Jagdausübungsrecht innehaben, sind aber nicht Inhaber des Jagdrechts.

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