NiedersachsenRechtNDS-RE-38-2022

Wer ist Jagdausübungsberechtigter?

Kurze Antwort

Jagdausübungsberechtigter ist im gemeinschaftlichen Jagdbezirk der Pächter, dem das Jagdausübungsrecht vertraglich übertragen wurde.

  • A)alle Grundstückseigentümer auf ihren Flächen innerhalb des Jagdbezirks
  • B)alle Mitglieder der Jagdgenossenschaft
  • C)nur Vorstandsmitglieder der Jagdgenossenschaft
  • D)der Pächter eines gemeinschaftlichen Jagdbezirks
Erklärung

Im Gemeinschaftsjagdbezirk steht die Ausübung des Jagdrechts grundsätzlich der Jagdgenossenschaft zu, die es in der Regel verpachtet. Mit Abschluss des Jagdpachtvertrags wird der Pächter jagdausübungsberechtigt, nicht die einzelnen Jagdgenossen oder nur der Vorstand.

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