Kurze Antwort
Jagdrevierinhaber sind der Jagdpächter und der Eigenjagdbesitzer.
Revierinhaber ist, wem die Ausübung des Jagdrechts im Revier zusteht. Das sind beim gepachteten Revier der Pächter und beim Eigenjagdbezirk der Eigentümer; Jagdgäste oder bloße Jagdscheininhaber sind keine Revierinhaber.
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