NiedersachsenRechtNDS-RE-39-2022

Wer ist Jagdrevierinhaber?

Kurze Antwort

Jagdrevierinhaber sind der Jagdpächter und der Eigenjagdbesitzer.

  • A)der Jagdpächter
  • B)der Jagdgast im Revier, in dem er zur Jagd eingeladen ist
  • C)der Eigenjagdbesitzer
  • D)derjenige, der seit drei Jahren im Besitz eines gültigen Jagdscheines ist
Erklärung

Revierinhaber ist, wem die Ausübung des Jagdrechts im Revier zusteht. Das sind beim gepachteten Revier der Pächter und beim Eigenjagdbezirk der Eigentümer; Jagdgäste oder bloße Jagdscheininhaber sind keine Revierinhaber.

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