NiedersachsenRechtNDS-RE-245-2022

Wer ist jagdschutzberechtigt?

Kurze Antwort

Richtig sind: Der Jagdpächter und Der behördlich bestätigte Jagdaufseher.

  • A)Der Jagdgast
  • B)Der Jagdpächter
  • C)Der behördlich bestätigte Jagdaufseher
Erklärung

Richtig sind Jagdpächter (Jagdausübungsberechtigte) und behördlich bestätigte Jagdaufseher. Nach § 25 BJagdG liegt der Jagdschutz dem Jagdausübungsberechtigten sowie den bestätigten Jagdaufsehern zu; ein Jagdgast hat keine Jagdschutzbefugnisse.

Jägerprüfung Niedersachsen – jetzt kostenlos üben

Starte kostenlos und ohne Registrierung mit dem Lernen. Mit der kostenlosen Registrierung erhältst du zu jeder Prüfungsfrage eine Erklärung – plus Lernfortschritt und alle Prüfungsfragen deines Bundeslands.

Kostenlos starten