NiedersachsenRechtNDS-RE-97-2022

Wer kann einem Jagdgast eine entgeltliche oder unentgeltliche Jagderlaubnis erteilen?

Kurze Antwort

Eine entgeltliche oder unentgeltliche Jagderlaubnis kann ausschließlich der Jagdausübungsberechtigte erteilen.

  • A)die Jagdgenossenschaft, die ihr Jagdausübungsrecht verpachtet hat
  • B)der Jagdausübungsberechtigte
  • C)die Jagdbehörde
Erklärung

Der Jagdausübungsberechtigte stellt dem Jagdgast die schriftliche Jagderlaubnis beziehungsweise den Begehungsschein aus. Die Jagdgenossenschaft oder die Jagdbehörde sind hierzu nicht berechtigt.

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