Kurze Antwort
Eine entgeltliche oder unentgeltliche Jagderlaubnis kann ausschließlich der Jagdausübungsberechtigte erteilen.
Der Jagdausübungsberechtigte stellt dem Jagdgast die schriftliche Jagderlaubnis beziehungsweise den Begehungsschein aus. Die Jagdgenossenschaft oder die Jagdbehörde sind hierzu nicht berechtigt.
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