NiedersachsenRechtNDS-RE-273-2022

Wer muss den Wildschaden ersetzen, den Damwild, das aus einem landwirtschaftlichen Damwildgehege ausgebrochen ist, am nächsten Tag in der Nachbarjagd anrichtet?

Kurze Antwort

Richtig ist: Der aufsichtspflichtige Halter des Wildgeheges.

  • A)Die Jagdgenossenschaft der Nachbarjagd
  • B)<p>Der Jagdpächter der Nachbarjagd, wenn er den Wildschadensersatz im Jagdpachtvertrag übernommen hat</p>
  • C)Der aufsichtspflichtige Halter des Wildgeheges
Erklärung

Richtig ist der aufsichtspflichtige Halter des Wildgeheges. Begründung: Gehegewild ist nicht herrenlos; richtet ausgebrochenes Schalenwild Schaden an, haftet nach § 30 BJagdG ausschließlich derjenige, der die Aufsicht über das Gehege hat (Tierhalter). Jagdgenossenschaft oder Pächter der Nachbarjagd sind hier nicht ersatzpflichtig.

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