NiedersachsenRechtNDS-RE-369-2022

Wer schießt im Sinne des Waffengesetzes?

Kurze Antwort

Richtig ist: Jeder, der mit seiner Waffe eine Platzpatrone (Kartuschenmunition) abfeuert.

  • A)Jeder, der in der Öffentlichkeit seine Waffe lädt.
  • B)Jeder, der mit seiner Waffe eine Platzpatrone (Kartuschenmunition) abfeuert.
  • C)<p>Jeder, der mit einem Schaftböller (ähnlich wie ein Vorderlader zu handhaben) in der Öffentlichkeit böllert.</p>
Erklärung

Richtig ist Option 2: „Schießen“ im Sinne des WaffG liegt vor, wenn mit einer Schusswaffe ein Geschoss oder Kartuschenmunition verschossen wird – also auch beim Abfeuern von Platzpatronen. Das bloße Laden (Option 1) ist kein Schießen, und das Böllern mit einem Schaftböller (Option 3) gilt waffenrechtlich nicht als Schießen mit einer Schusswaffe.

Jägerprüfung Niedersachsen – jetzt kostenlos üben

Starte kostenlos und ohne Registrierung mit dem Lernen. Mit der kostenlosen Registrierung erhältst du zu jeder Prüfungsfrage eine Erklärung – plus Lernfortschritt und alle Prüfungsfragen deines Bundeslands.

Kostenlos starten