Kurze Antwort
Richtig ist: Jeder, der mit seiner Waffe eine Platzpatrone (Kartuschenmunition) abfeuert.
Richtig ist Option 2: „Schießen“ im Sinne des WaffG liegt vor, wenn mit einer Schusswaffe ein Geschoss oder Kartuschenmunition verschossen wird – also auch beim Abfeuern von Platzpatronen. Das bloße Laden (Option 1) ist kein Schießen, und das Böllern mit einem Schaftböller (Option 3) gilt waffenrechtlich nicht als Schießen mit einer Schusswaffe.
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