NiedersachsenRechtNDS-RE-62-2022

Wer sind die stimmberechtigten Mitglieder einer Hegegemeinschaft bei der Beschlussfassung über die Abschussempfehlung?

Kurze Antwort

Stimmberechtigt sind ausschließlich die Jagdausübungsberechtigten der beteiligten Reviere.

  • A)Die Jagdausübungsberechtigten
  • B)Die Jagdgenossen
  • C)Alle Mitglieder des Hegeringes
Erklärung

In Hegegemeinschaften fassen bei Abschussempfehlungen nur die Jagdausübungsberechtigten Beschlüsse, da sie für Hege und Abschussplanung verantwortlich sind. Jagdgenossen oder alle Hegering-Mitglieder besitzen hier kein Stimmrecht.

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