Kurze Antwort
Stimmberechtigt sind ausschließlich die Jagdausübungsberechtigten der beteiligten Reviere.
In Hegegemeinschaften fassen bei Abschussempfehlungen nur die Jagdausübungsberechtigten Beschlüsse, da sie für Hege und Abschussplanung verantwortlich sind. Jagdgenossen oder alle Hegering-Mitglieder besitzen hier kein Stimmrecht.
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