NiedersachsenRechtNDS-RE-160-2022

Wer stellt den Abschussplan in einem gemeinschaftlichen Jagdbezirk auf?

Kurze Antwort

Richtig ist: der Jagdausübungsberechtigte im Einvernehmen mit dem Jagdvorstand.

  • A)der Jagdausübungsberechtigte im Einvernehmen mit dem Jagdvorstand
  • B)die Jagdbehörde
  • C)die Gemeinde
  • D)die zur Jagd befugte Person

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