NiedersachsenRechtNDS-RE-160-2022

Wer stellt den Abschussplan in einem gemeinschaftlichen Jagdbezirk auf?

Kurze Antwort

In einem gemeinschaftlichen Jagdbezirk stellt der Jagdausübungsberechtigte den Abschussplan im Einvernehmen mit dem Jagdvorstand auf.

  • A)der Jagdausübungsberechtigte im Einvernehmen mit dem Jagdvorstand
  • B)die Jagdbehörde
  • C)die Gemeinde
  • D)die zur Jagd befugte Person
Erklärung

Im Gemeinschaftsjagdrevier ist die Jagdgenossenschaft jagdausübungsberechtigt und wird durch den Jagdvorstand vertreten. Der Pächter bzw. Jagdausübungsberechtigte muss den Plan daher abgestimmt mit dem Jagdvorstand erstellen.

Jägerprüfung Niedersachsen – jetzt kostenlos üben

Starte kostenlos und ohne Registrierung mit dem Lernen. Mit der kostenlosen Registrierung erhältst du zu jeder Prüfungsfrage eine Erklärung – plus Lernfortschritt und alle Prüfungsfragen deines Bundeslands.

Kostenlos starten