Kurze Antwort
In einem gemeinschaftlichen Jagdbezirk stellt der Jagdausübungsberechtigte den Abschussplan im Einvernehmen mit dem Jagdvorstand auf.
Im Gemeinschaftsjagdrevier ist die Jagdgenossenschaft jagdausübungsberechtigt und wird durch den Jagdvorstand vertreten. Der Pächter bzw. Jagdausübungsberechtigte muss den Plan daher abgestimmt mit dem Jagdvorstand erstellen.
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