NiedersachsenRechtNDS-RE-90-2022

Wer übt die Rechte aus einem Jagdpachtvertrag aus, wenn ein Jagdpächter stirbt?

Kurze Antwort

Die Rechte aus dem Jagdpachtvertrag üben im Todesfall des Pächters die jagdausübungsberechtigten Erben aus.

  • A)die jagdausübungsberechtigten Erben
  • B)einer der bisherigen Jagdgäste
  • C)ein vom Kreisjägermeister bestimmter Verwalter
  • D)eine von der Jagdbehörde benannte Person
Erklärung

Mit dem Erbfall treten die jagdausübungsberechtigten Erben in die Rechte des verstorbenen Pächters ein. Sie müssen der Jagdbehörde die jagdausübenden Personen benennen; Jagdgäste oder behördlich Benannte treten nicht an ihre Stelle.

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