Kurze Antwort
Richtig ist: <p>Ja, aber nur Staaten, die dem Übereinkommen über die gegenseitige Anerkennung von Beschusszeichen und Prüfzeichen beigetreten sind.</p>.
Richtig ist Option 2: Deutschland erkennt nur Beschusszeichen von Staaten an, die der C.I.P.-Vereinbarung zur gegenseitigen Anerkennung beigetreten sind. Damit gilt z. B. der amtliche Beschuss aus Ländern wie Belgien, Italien, Österreich oder Ungarn; aus Nicht‑CIP-Staaten (z. B. USA) muss die Waffe hier neu beschossen werden.
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