NiedersachsenRechtNDS-RE-415-2022

Werden in Deutschland auch Beschusszeichen anderer Staaten anerkannt?

Kurze Antwort

Richtig ist: <p>Ja, aber nur Staaten, die dem Übereinkommen über die gegenseitige Anerkennung von Beschusszeichen und Prüfzeichen beigetreten sind.</p>.

  • A)Ja, aller Staaten, die eine Sicherheitsprüfung vorschreiben.
  • B)Ja, aber nur Staaten, die dem Übereinkommen über die gegenseitige Anerkennung von Beschusszeichen und Prüfzeichen beigetreten sind.
  • C)Nein, alle Schusswaffen müssen vor ihrem Gebrauch von deutschen Beschussämtern geprüft sein.
Erklärung

Richtig ist Option 2: Deutschland erkennt nur Beschusszeichen von Staaten an, die der C.I.P.-Vereinbarung zur gegenseitigen Anerkennung beigetreten sind. Damit gilt z. B. der amtliche Beschuss aus Ländern wie Belgien, Italien, Österreich oder Ungarn; aus Nicht‑CIP-Staaten (z. B. USA) muss die Waffe hier neu beschossen werden.

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