NiedersachsenWaffenkundeNDS-WA-28-2022

Wie darf unbrauchbar gewordene Munition entsorgt werden?

Kurze Antwort

Richtig ist: An den Verkäufer / Hersteller oder einen Delaborierbetrieb geben.

  • A)Geschoss abziehen, Pulver in Wasser auflösen, Rest in Hausmüll geben.
  • B)Als Sondermüll / Gefahrstoff bei der örtlichen Annahmestelle abgeben.
  • C)An den Verkäufer / Hersteller oder einen Delaborierbetrieb geben.
Erklärung

Richtig ist nur: an den Verkäufer/Hersteller oder einen Delaborierbetrieb geben. Das Zerlegen zuhause oder die Abgabe als „Sondermüll“ ist unzulässig und gefährlich. Delaborierbetriebe sind dafür ausgerüstet, Munition vorschriftsgemäß und sicher zu vernichten.

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