NiedersachsenRechtNDS-RE-77-2022

Wie groß darf höchstens die Fläche sein, auf der einem Jagdpächter die alleinige Ausübung des Jagdrechtes eingeräumt werden kann?

Kurze Antwort

Höchstens 1.000 Hektar dürfen einem Jagdpächter zur alleinigen Ausübung des Jagdrechts eingeräumt werden.

  • A)250 ha
  • B)500 ha
  • C)1.000 ha
  • D)2.000 ha
Erklärung

Nach § 11 Abs. 3 BJagdG ist die Pachthöchstfläche auf 1.000 ha begrenzt; hierzu zählen auch Flächen aus entgeltlichen Jagderlaubnissen anteilig. Eine Überschreitung macht Vertrag/Erlaubnis insoweit unzulässig.

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