NiedersachsenRechtNDS-RE-128-2022

Wie groß muss eine Fläche mindestens sein, um die Brackenjagd (brackieren) ausüben zu dürfen?

Kurze Antwort

Richtig ist: 1.000 ha.

  • A)250 ha
  • B)500 ha
  • C)1.000 ha
  • D)2.000 ha
Erklärung

Richtig ist 1.000 ha. Brackieren erfordert weiträumiges Gelände, damit die spurlaute Bracke Hase oder Fuchs großräumig jagen kann, ohne Wild oder Nachbarreviere unzulässig zu beunruhigen. Daher ist die Brackenjagd gesetzlich erst ab mindestens 1.000 ha zulässig.

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