Kurze Antwort
Die Erwerbsberechtigung für eine einschüssige Kleinkaliber-Sportpistole ist die Waffenbesitzkarte für Sportschützen.
Der Waffenschein berechtigt zum Führen, nicht zum Erwerb. Einen „Waffenerwerbsschein“ gibt es im deutschen Waffenrecht nicht. Sportschützen erwerben erlaubnispflichtige Sportwaffen über die entsprechende Waffenbesitzkarte.
Starte kostenlos und ohne Registrierung mit dem Lernen. Mit der kostenlosen Registrierung erhältst du zu jeder Prüfungsfrage eine Erklärung – plus Lernfortschritt und alle Prüfungsfragen deines Bundeslands.