Kurze Antwort
Richtig ist: 200 Joule.
Richtig ist 200 Joule. Nach § 19 BJagdG dürfen Pistolen/Revolver auf Wild nur zur Abgabe von Fangschüssen genutzt werden, wenn die Mündungsenergie (E0) mindestens 200 J beträgt. Hintergrund: Der Fangschuss soll krankes Schalenwild tierschutzgerecht und sicher erlösen; dafür ist diese Mindestenergie vorgeschrieben.
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