Kurze Antwort
Richtig sind: durch Verpachtung und durch angestellte Jäger.
Richtig sind Verpachtung und angestellte Jäger. Nach § 10 BJagdG nutzt die Jagdgenossenschaft die Jagd in der Regel durch Verpachtung; alternativ kann sie die Jagd auf eigene Rechnung im Regiebetrieb durch angestellte Jäger ausüben. „Lizenzjäger“ sind gesetzlich nicht vorgesehen.
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