NiedersachsenRechtNDS-RE-74-2022

Wie kann die Jagdgenossenschaft die Jagd nutzen?

Kurze Antwort

Richtig sind: durch Verpachtung und durch angestellte Jäger.

  • A)durch Lizenzjäger
  • B)durch Verpachtung
  • C)durch angestellte Jäger
Erklärung

Richtig sind Verpachtung und angestellte Jäger. Nach § 10 BJagdG nutzt die Jagdgenossenschaft die Jagd in der Regel durch Verpachtung; alternativ kann sie die Jagd auf eigene Rechnung im Regiebetrieb durch angestellte Jäger ausüben. „Lizenzjäger“ sind gesetzlich nicht vorgesehen.

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