Kurze Antwort
Die Haarwildschleppe bei der Brauchbarkeitsprüfung muss mindestens 300 Meter lang sein.
In der Brauchbarkeitsprüfung ist für das Fach Bringen auf der Haarwildschleppe eine Mindestlänge von 300 m vorgeschrieben. Dadurch wird eine realistische Nacharbeit und die Spurtreue des Hundes zuverlässig geprüft.
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