NiedersachsenWildbrethygiene & JagdhundeNDS-WI-402-2022

Wie lang ist die Haarwildschleppe bei der Brauchbarkeitsprüfung?

Kurze Antwort

Die Haarwildschleppe bei der Brauchbarkeitsprüfung muss mindestens 300 Meter lang sein.

  • A)mindestens 100 m
  • B)mindestens 200 m
  • C)mindestens 300 m
  • D)mindestens 400 m
  • E)mindestens 500 m
Erklärung

In der Brauchbarkeitsprüfung ist für das Fach Bringen auf der Haarwildschleppe eine Mindestlänge von 300 m vorgeschrieben. Dadurch wird eine realistische Nacharbeit und die Spurtreue des Hundes zuverlässig geprüft.

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