Kurze Antwort
Die Notwehrsituation besteht fort, solange der gegenwärtige, rechtswidrige Angriff andauert.
Notwehr ist nur zur sofortigen Abwehr eines noch andauernden oder unmittelbar bevorstehenden Angriffs zulässig. Ist der Angriff beendet, endet grundsätzlich auch die Notwehrlage.
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