Kurze Antwort
Richtig ist: unbefristet.
Der Kleine Waffenschein wird unbefristet erteilt, also ohne zeitliche Begrenzung. Er berechtigt zum Führen von SRS-Waffen mit „PTB im Kreis“ in der Öffentlichkeit (nicht bei öffentlichen Veranstaltungen), bleibt aber gültig, solange keine Gründe für Widerruf oder Rücknahme vorliegen.
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