Kurze Antwort
Ein Voreintrag in der grünen Waffenbesitzkarte gilt für den Erwerb einer Schusswaffe genau ein Jahr.
Der Voreintrag berechtigt innerhalb von 12 Monaten zum Kauf der konkret eingetragenen Waffe (Art/Kaliber). Nach Ablauf verfällt die Erwerbsberechtigung und muss neu beantragt werden.
Starte kostenlos und ohne Registrierung mit dem Lernen. Mit der kostenlosen Registrierung erhältst du zu jeder Prüfungsfrage eine Erklärung – plus Lernfortschritt und alle Prüfungsfragen deines Bundeslands.