Kurze Antwort
Richtig ist: 3 Jahre.
Richtig ist: 3 Jahre. Der Waffenschein (Erlaubnis zum Führen von Schusswaffen in der Öffentlichkeit) wird befristet erteilt und ist maximal drei Jahre gültig; danach ist eine Verlängerung mit erneuter Zuverlässigkeits- und Eignungsprüfung erforderlich. Achtung: Das ist nicht der Jagdschein – dieser berechtigt Jäger zum Führen nur im Rahmen der befugten Jagdausübung.
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