Kurze Antwort
Richtig ist: 1 Jahr.
Richtig ist: 1 Jahr. Der Voreintrag in der grünen WBK berechtigt dich zum Erwerb der konkreten Kurzwaffe (Modell/Kaliber) und ist gemäß WaffG ein Jahr gültig. Ist die Frist abgelaufen, darf dir der Büchsenmacher den Revolver nicht mehr verkaufen – dann brauchst du einen neuen Voreintrag.
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