NiedersachsenWaffenkundeNDS-WA-220-2022

Wie lange gilt eine in die Waffenbesitzkarte eingetragene Erlaubnis zum Erwerb eines Revolvers?

Kurze Antwort

Richtig ist: 1 Jahr.

  • A)Zeitlich unbegrenzt
  • B)1 Jahr
  • C)3 Jahre
Erklärung

Richtig ist: 1 Jahr. Der Voreintrag in der grünen WBK berechtigt dich zum Erwerb der konkreten Kurzwaffe (Modell/Kaliber) und ist gemäß WaffG ein Jahr gültig. Ist die Frist abgelaufen, darf dir der Büchsenmacher den Revolver nicht mehr verkaufen – dann brauchst du einen neuen Voreintrag.

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