Kurze Antwort
Die in die Waffenbesitzkarte eingetragene Erlaubnis zum Besitz einer Waffe gilt in der Regel zeitlich unbegrenzt.
Nach § 10 WaffG wird die Besitzberechtigung grundsätzlich unbefristet erteilt. Sie kann jedoch bei fehlender Zuverlässigkeit, Eignung oder Wegfall des Bedürfnisses widerrufen oder zurückgenommen werden.
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