NiedersachsenWaffenkundeNDS-WA-223-2022

Wie lange gilt (vorbehaltlich Widerruf oder Rücknahme) in der Regel die in die Waffenbesitzkarte eingetragene Erlaubnis zum Besitz einer Waffe?

Kurze Antwort

Die in die Waffenbesitzkarte eingetragene Erlaubnis zum Besitz einer Waffe gilt in der Regel zeitlich unbegrenzt.

  • A)1 Jahr
  • B)10 Jahre
  • C)Zeitlich unbegrenzt
Erklärung

Nach § 10 WaffG wird die Besitzberechtigung grundsätzlich unbefristet erteilt. Sie kann jedoch bei fehlender Zuverlässigkeit, Eignung oder Wegfall des Bedürfnisses widerrufen oder zurückgenommen werden.

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