NiedersachsenRechtNDS-RE-454-2022

Wie sind erlaubnispflichtige Kurzwaffen aufzubewahren?

Kurze Antwort

Erlaubnispflichtige Kurzwaffen sind ungeladen in einem zertifizierten Sicherheitsbehältnis nach DIN/EN 1143-1 mit Widerstandsgrad 0 oder 1 aufzubewahren.

  • A)In einem Stahlbehältnis mit Schwenkriegelverschluss.
  • B)In einem Sicherheitsbehältnis der Norm DIN/EN 1143-1 mit Widerstandsgrad 0 oder 1
  • C)In einer Truhe mit Schwenkriegelschloss im verschlossenen Keller.
Erklärung

Ein einfaches Stahlbehältnis oder eine verschlossene Truhe genügt hierfür nicht. Je nach Widerstandsgrad und Gewicht gelten zusätzlich zahlenmäßige Begrenzungen für Kurzwaffen.

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