Kurze Antwort
Erlaubnispflichtige Kurzwaffen sind ungeladen in einem zertifizierten Sicherheitsbehältnis nach DIN/EN 1143-1 mit Widerstandsgrad 0 oder 1 aufzubewahren.
Ein einfaches Stahlbehältnis oder eine verschlossene Truhe genügt hierfür nicht. Je nach Widerstandsgrad und Gewicht gelten zusätzlich zahlenmäßige Begrenzungen für Kurzwaffen.
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