NiedersachsenRechtNDS-RE-457-2022

Wie sind erlaubnispflichtige Kurzwaffen aufzubewahren (bei Bestehen einer waffenrechtlichen Erlaubnis vor dem 06.07.2017 und Fortführung der Nutzung eines vorhandenen Behältnisses)?

Kurze Antwort

Erlaubnispflichtige Kurzwaffen sind im Bestandsschutz in einem B-Schrank (VDMA 24992) oder in einem Tresor nach DIN/EN 1143-1 mit Widerstandsgrad 0 bzw. I aufzubewahren.

  • A)In einer Stahlkassette der Sicherheitsstufe A nach VDMA 24992.
  • B)In einem Sicherheitsbehältnis der Sicherheitsstufe B der Norm VDMA 24992 oder einem Behältnis der Sicherheitsstufe DIN/EN 1143-1 Widerstandsgrad 0 oder I.
  • C)In einer Truhe mit Schwenkriegelschloss im verschlossenen Keller.
Erklärung

Für Altbesitzer vor dem 06.07.2017 gilt Bestandsschutz für B-Schränke. Alternativ erfüllen 0er- oder 1er-Schränke nach DIN/EN 1143-1 die heutigen Mindestanforderungen für die sichere Kurzwaffenaufbewahrung.

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