Kurze Antwort
Erlaubnispflichtige Kurzwaffen sind im Bestandsschutz in einem B-Schrank (VDMA 24992) oder in einem Tresor nach DIN/EN 1143-1 mit Widerstandsgrad 0 bzw. I aufzubewahren.
Für Altbesitzer vor dem 06.07.2017 gilt Bestandsschutz für B-Schränke. Alternativ erfüllen 0er- oder 1er-Schränke nach DIN/EN 1143-1 die heutigen Mindestanforderungen für die sichere Kurzwaffenaufbewahrung.
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