NiedersachsenRechtNDS-RE-457-2022

Wie sind erlaubnispflichtige Kurzwaffen aufzubewahren (bei Bestehen einer waffenrechtlichen Erlaubnis vor dem 06.07.2017 und Fortführung der Nutzung eines vorhandenen Behältnisses)?

Kurze Antwort

Richtig ist: <p>In einem Sicherheitsbehältnis der Sicherheitsstufe B der Norm VDMA 24992 oder einem Behältnis der Sicherheitsstufe DIN/EN 1143-1 Widerstandsgrad 0 oder I.</p>.

  • A)In einer Stahlkassette der Sicherheitsstufe A nach VDMA 24992.
  • B)<p>In einem Sicherheitsbehältnis der Sicherheitsstufe B der Norm VDMA 24992 oder einem Behältnis der Sicherheitsstufe DIN/EN 1143-1 Widerstandsgrad 0 oder I.</p>
  • C)In einer Truhe mit Schwenkriegelschloss im verschlossenen Keller.

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