Kurze Antwort
Richtig ist: In einem Sicherheitsbehältnis der Sicherheitsstufe DIN/EN 1143-1 Widerstandsgrad 0 oder I.
Seit der Gesetzesnovelle 2017 müssen neu erworbene erlaubnispflichtige Kurzwaffen mindestens in einem zertifizierten Behältnis nach DIN/EN 1143-1 mit Widerstandsgrad 0 oder 1 aufbewahrt werden. A- oder B-Schränke (VDMA 24992) haben für Neuzugänge keinen Bestandsschutz und sind dafür nicht mehr zulässig.
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