NiedersachsenRechtNDS-RE-458-2022

Wie sind erlaubnispflichtige Kurzwaffen aufzubewahren (bei Erteilung einer waffenrechtlichen Erlaubnis und dem damit verbundenen Erwerb einer Schusswaffe nach dem 06.07.2017)?

Kurze Antwort

Richtig ist: In einem Sicherheitsbehältnis der Sicherheitsstufe DIN/EN 1143-1 Widerstandsgrad 0 oder I.

  • A)In einem Sicherheitsbehältnis der Sicherheitsstufe B der Norm VDMA 24992.
  • B)In einem Sicherheitsbehältnis der Sicherheitsstufe DIN/EN 1143-1 Widerstandsgrad 0 oder I.
  • C)In einem Sicherheitsbehältnis der Sicherheitsstufe A der Norm VDMA 24992.
Erklärung

Seit der Gesetzesnovelle 2017 müssen neu erworbene erlaubnispflichtige Kurzwaffen mindestens in einem zertifizierten Behältnis nach DIN/EN 1143-1 mit Widerstandsgrad 0 oder 1 aufbewahrt werden. A- oder B-Schränke (VDMA 24992) haben für Neuzugänge keinen Bestandsschutz und sind dafür nicht mehr zulässig.

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