Kurze Antwort
Erlaubnispflichtige Schusswaffen sind gegen unbefugte Wegnahme in Sicherheitsbehältnissen nach DIN/EN 1143-1 mit Widerstandsgrad 0 oder I zu sichern.
Die Waffen müssen ungeladen und vor dem Zugriff Dritter geschützt aufbewahrt werden. Anketten, Verstecken oder ein einfacher Holzschrank erfüllen die gesetzlichen Anforderungen nicht.
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