NiedersachsenRechtNDS-RE-452-2022

Wie sind erlaubnispflichtige Schusswaffen gegen unbefugte Wegnahme zu sichern?

Kurze Antwort

Erlaubnispflichtige Schusswaffen sind gegen unbefugte Wegnahme in Sicherheitsbehältnissen nach DIN/EN 1143-1 mit Widerstandsgrad 0 oder I zu sichern.

  • A)Durch Anketten der Waffe und Verstecken der Munition.
  • B)Einschließen im Keller, in einem stabilen, abschließbaren Holzschrank.
  • C)In Sicherheitsbehältnissen der Norm DIN/EN 1143-1 mit Widerstandsgrad 0 oder I.
Erklärung

Die Waffen müssen ungeladen und vor dem Zugriff Dritter geschützt aufbewahrt werden. Anketten, Verstecken oder ein einfacher Holzschrank erfüllen die gesetzlichen Anforderungen nicht.

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