Kurze Antwort
Mit gültiger Waffenbesitzkarte und eingetragener Munitionserwerbsberechtigung darf Munition in unbegrenzter Menge erworben werden.
Das Waffengesetz sieht für den Munitionserwerb keine mengenmäßige Begrenzung vor. Einschränkungen können sich nur aus Transport- oder Aufbewahrungsvorschriften ergeben, nicht aus der Erwerbsberechtigung selbst.
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