Kurze Antwort
Eine Person mit gültigem Jahresjagdschein darf ohne besonderen Bedürfnisnachweis zwei Kurzwaffen erwerben.
Der Jahresjagdschein gilt als Bedürfnisnachweis für bis zu zwei Kurzwaffen. Für jede weitere Kurzwaffe ist ein besonderes Bedürfnis gegenüber der Waffenbehörde nachzuweisen.
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