NiedersachsenRechtNDS-RE-41-2022

Wie viele Personen dürfen in einem Eigenjagdbezirk mit einer bejagbaren Fläche von 200 ha die Jagd ständig ausüben?

Kurze Antwort

Richtig ist: diesbezüglich gibt es keine Begrenzung.

  • A)zwei
  • B)vier
  • C)sechs
  • D)diesbezüglich gibt es keine Begrenzung
Erklärung

In einem Eigenjagdbezirk gibt es für die Anzahl der jagdausübungsberechtigten Personen keine feste Obergrenze. Entscheidend ist, dass der Inhaber des Eigenjagdrechts die Ausübung regelt; gesetzliche Begrenzungen zur ständigen Jagdausübung wie bei Pachtgemeinschaften bestehen hier nicht.

Jägerprüfung Niedersachsen – jetzt kostenlos üben

Starte kostenlos und ohne Registrierung mit dem Lernen. Mit der kostenlosen Registrierung erhältst du zu jeder Prüfungsfrage eine Erklärung – plus Lernfortschritt und alle Prüfungsfragen deines Bundeslands.

Kostenlos starten
Wie viele Personen dürfen in einem Eigenjagdbezirk mit einer beja… | Jägerprüfung Niedersachsen – GrünesAbi | GrünesAbi