Kurze Antwort
Richtig ist: durch Schilder.
Richtig ist: durch Schilder. Gefährdete Bezirke bei Wildtollwut werden behördlich als Sperr- bzw. Tollwutbezirke ausgewiesen und an den Grenzen mit amtlichen Hinweisschildern gekennzeichnet. Flatterband oder „gar nicht“ wären weder rechtssicher noch praktikabel.
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