NiedersachsenRechtNDS-RE-257-2022

Wie werden Tollwutbezirke amtlich gekennzeichnet?

Kurze Antwort

Richtig ist: durch Schilder.

  • A)durch Schilder
  • B)durch Absperrungen mit Flatterband
  • C)überhaupt nicht
Erklärung

Richtig ist: durch Schilder. Gefährdete Bezirke bei Wildtollwut werden behördlich als Sperr- bzw. Tollwutbezirke ausgewiesen und an den Grenzen mit amtlichen Hinweisschildern gekennzeichnet. Flatterband oder „gar nicht“ wären weder rechtssicher noch praktikabel.

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