NiedersachsenRechtNDS-RE-260-2022

Wild- und Jagdschäden auf landwirtschaftlichen Grundstücken müssen vom Ersatzberechtigten innerhalb

Kurze Antwort

Wild- und Jagdschäden auf landwirtschaftlichen Flächen sind binnen einer Woche nach Kenntnis bei der zuständigen Gemeinde anzumelden.

  • A)einer Woche nach Kenntnis bei der zuständigen Gemeinde angemeldet werden
  • B)eines Monats nach Kenntnis bei der Jagdbehörde angemeldet werden
  • C)des Jagdjahres bei der Jagdgenossenschaft angemeldet werden
Erklärung

Nach § 34 BJagdG gilt für landwirtschaftliche Schäden eine einwöchige Ausschlussfrist zur Meldung bei der Gemeinde. Wird die Frist versäumt, erlischt der Anspruch auf Wild- oder Jagdschadensersatz.

Jägerprüfung Niedersachsen – jetzt kostenlos üben

Starte kostenlos und ohne Registrierung mit dem Lernen. Mit der kostenlosen Registrierung erhältst du zu jeder Prüfungsfrage eine Erklärung – plus Lernfortschritt und alle Prüfungsfragen deines Bundeslands.

Kostenlos starten