Kurze Antwort
Richtig ist: Auf dafür zugelassenen Schießständen.
Richtig ist: auf dafür zugelassenen Schießständen. Hohlspitz aus Kurzwaffen ist nicht generell verboten, muss aber standrechtlich zugelassen und sicher betrieben werden; im eigenen befriedeten Besitztum ist Kurzwaffen-Schießen ohne Schießerlaubnis unzulässig. Reguläre Schießstätten erfüllen die Sicherheits- und Zulassungsvorgaben.
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