NiedersachsenWaffenkundeNDS-WA-152-2022

Wo darf der Sportschütze Patronen mit Hohlspitzgeschossen aus Kurzwaffen verschießen?

Kurze Antwort

Richtig ist: Auf dafür zugelassenen Schießständen.

  • A)Auf dem eigenen Grundstück.
  • B)Auf dafür zugelassenen Schießständen.
  • C)Nirgends, das ist gesetzlich verboten.
Erklärung

Richtig ist: auf dafür zugelassenen Schießständen. Hohlspitz aus Kurzwaffen ist nicht generell verboten, muss aber standrechtlich zugelassen und sicher betrieben werden; im eigenen befriedeten Besitztum ist Kurzwaffen-Schießen ohne Schießerlaubnis unzulässig. Reguläre Schießstätten erfüllen die Sicherheits- und Zulassungsvorgaben.

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