NiedersachsenWaffenkundeNDS-WA-70-2022

Wo darf eine erlaubnispflichtige Kurzwaffe gelagert werden?

Kurze Antwort

Richtig sind: In einem Waffenschrank der Norm DIN/EN 1143-1, Widerstandsgrad 1. und In einem Waffenschrank der Norm DIN/EN 1143-1, Widerstandsgrad 0.

  • A)<p>In einem Stahlblechbehältnis mit Schwenkriegelverschluss, sofern sich keine dazu passende Munition im Behältnis befindet.</p>
  • B)In einem Waffenschrank der Norm DIN/EN 1143-1, Widerstandsgrad 1.
  • C)In einem Waffenschrank der Norm DIN/EN 1143-1, Widerstandsgrad 0.
Erklärung

Richtig sind nur Widerstandsgrad 0 oder 1 nach DIN/EN 1143-1, denn erlaubnispflichtige Kurzwaffen müssen ungeladen in einem zertifizierten Sicherheitsbehältnis dieser Norm aufbewahrt werden. Ein Stahlblechbehältnis mit Schwenkriegelschloss reicht für Munition, aber niemals für Kurzwaffen.

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