Kurze Antwort
Ohne gesonderte Erlaubnis darf mit einem Gewehr im Kaliber .22 l.r. nur auf dafür zugelassenen Schießstätten geschossen werden.
Schüsse im Wald oder außerhalb befriedeten Besitztums sind ohne behördliche Genehmigung unzulässig. Schießstätten sind genehmigt, beaufsichtigt und bieten den erforderlichen Kugelfang und Sicherheitsrahmen.
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