NiedersachsenRechtNDS-RE-470-2022

Wo darf man ohne Erlaubnis mit einem Gewehr (.22 l.r.) schießen?

Kurze Antwort

Ohne gesonderte Erlaubnis darf mit einem Gewehr im Kaliber .22 l.r. nur auf dafür zugelassenen Schießstätten geschossen werden.

  • A)Im Wald.
  • B)Außerhalb des befriedeten Besitztums.
  • C)Auf dafür zugelassenen Schießstätten.
Erklärung

Schüsse im Wald oder außerhalb befriedeten Besitztums sind ohne behördliche Genehmigung unzulässig. Schießstätten sind genehmigt, beaufsichtigt und bieten den erforderlichen Kugelfang und Sicherheitsrahmen.

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